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   OLG Koblenz, 27.09.2016 - 4 U 674/14   

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OLG Koblenz, 27.09.2016 - 4 U 674/14 (https://dejure.org/2016,76954)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.09.2016 - 4 U 674/14 (https://dejure.org/2016,76954)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. September 2016 - 4 U 674/14 (https://dejure.org/2016,76954)
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    Auftragnehmer trägt das Risiko einer Änderung der anerkannten Regeln der Technik!

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    Auftragnehmer trägt das Risiko einer Änderung der anerkannten Regeln der Technik!

Besprechungen u.ä.

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 27.11.2008 - VII ZR 206/06

    Zurechenbarkeit eines Verschuldens des vom Bauherrn eingesetzten Planers i.R.d.

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.09.2016 - 4 U 674/14
    Im Lichte der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH VersR 2009, 1625) wird die Zurechnung eines Planungsverschuldens im Verhältnis des Auftraggebers zu dem Bauunternehmer oder dem in Anspruch genommenen Bauaufsichtsführenden grundsätzlich für sachgerecht erachtet.

    Der bauaufsichtsführende Architekt hat grundsätzlich eine herausgehobene Stellung unter den Baubeteiligten, die ihn verpflichtet, für eine mängelfreie Realisierung des Bauvorhabens Sorge zu tragen (vgl. BGHZ 179, 55 ff.).

    In seiner Entscheidung vom 27. November 2008 (- VII ZR 206/06 - [Glasfassadenfall]) hat der BGH den Einwand des in Anspruch genommenen Bauüberwachers indes dem Grunde nach für zulässig gehalten.

  • BGH, 28.10.2010 - VII ZR 172/09

    Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens als Voraussetzung für das Ende

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.09.2016 - 4 U 674/14
    In den letztgenannten Fällen endet die Hemmung erst zu einem späteren Zeitpunkt (vgl. BGH NJW 2011, 594 ff.).

    Haben die Parteien rechtzeitig Einwendungen gegen das im selbständigen Beweisverfahren erstattete Gutachten erhoben, ist das selbständige Beweisverfahren dann beendet, wenn der mit der Beweisaufnahme befasste Richter zum Ausdruck bringt, dass eine weitere Beweisaufnahme nicht stattfindet und dagegen innerhalb angemessener Frist keine Einwände erhoben werden (vgl. BGH NJW 2011, 594 (595)).

  • BGH, 01.02.1965 - GSZ 1/64

    Gesamtschuldnerausgleich zwischen Architekt und Bauherrn im Falle einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.09.2016 - 4 U 674/14
    Die für ein Gesamtschuldverhältnis erforderliche Leistungsidentität besteht nicht nur in dem Fall, dass der Architekt und der Bauunternehmer wegen eines Bauwerksmangels Geldersatz leisten müssen, sondern auch dann, wenn der Bauunternehmer Nacherfüllung (Mängelbeseitigung) schuldet und daneben der Architekt auf Schadensersatz haftet (vgl. BGH NJW 1965, 1175; MüKo-Busche, BGB, § 634, Rdnr. 138).

    Bauunternehmer und Architekt sind dem Bauherrn auch nicht anteilig (§ 420 BGB) in Höhe ihrer Verantwortungsbeiträge hinsichtlich des Bauwerksmangels verpflichtet, sondern haften beide im Sinne des § 421 BGB auf das Ganze (vgl. BGH NJW 1965, 1175 (1176/77)).

  • BGH, 30.07.2015 - VII ZR 70/14

    Werkmangel bei Pflasterarbeiten: Verwendung eines vom Leistungsverzeichnis

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.09.2016 - 4 U 674/14
    Da der Unterbau, die Bettungsschicht und auch die Ausführung der Verfugung insgesamt fehlerhaft ausgestaltet sind und die gesamte von dem Beklagten zu 1. erstellte Fläche erfassen, sind auch die vom Durchgangsverkehr nicht oder nur in geringem Umfang tangierten (Rand-)Flächen als mangelhaft anzusehen, wenngleich sich diese Fehlerhaftigkeit in diesen Bereichen noch nicht in einem nach außen hin sichtbaren Schadensbild manifestiert hat (vgl. OLG Koblenz MDR 2015, 1359 ff.; OLG Frankfurt, Urteil vom 4. Oktober 2011 - 10 U 264/07).
  • BGH, 09.03.2012 - V ZR 156/11

    Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung eines Grundstückskaufvertrages:

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.09.2016 - 4 U 674/14
    Die Berufung darauf, die "Schäden" wären möglicherweise auch bei einem rechtmäßigen Verhalten entstanden, ist hierfür nicht ausreichend (BGH NJW 1993, 520 (522); NJW 2012, 2022).
  • BGH, 07.02.2012 - VI ZR 63/11

    Arzthaftung: Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität der Pflichtverletzung

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.09.2016 - 4 U 674/14
    Jedoch trägt der Schädiger grundsätzlich die Beweislast dafür, dass der Schaden auch bei einem ordnungsgemäßen Verhalten eingetreten wäre (BGH NJW 2005, 1718; NJW 2012, 850).
  • OLG Frankfurt, 04.10.2011 - 10 U 264/07

    Bauvertrag: Entbehrlichkeit einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung gegenüber

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.09.2016 - 4 U 674/14
    Da der Unterbau, die Bettungsschicht und auch die Ausführung der Verfugung insgesamt fehlerhaft ausgestaltet sind und die gesamte von dem Beklagten zu 1. erstellte Fläche erfassen, sind auch die vom Durchgangsverkehr nicht oder nur in geringem Umfang tangierten (Rand-)Flächen als mangelhaft anzusehen, wenngleich sich diese Fehlerhaftigkeit in diesen Bereichen noch nicht in einem nach außen hin sichtbaren Schadensbild manifestiert hat (vgl. OLG Koblenz MDR 2015, 1359 ff.; OLG Frankfurt, Urteil vom 4. Oktober 2011 - 10 U 264/07).
  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 176/09

    BGH ändert Rechtsprechung zur Berechnung eines Schadensersatzanspruches wegen

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.09.2016 - 4 U 674/14
    Zwar ist die Berücksichtigung der Umsatzsteuer grundsätzlich nicht nach § 249 Abs. 2 S. 2 BGB ausgeschlossen, da diese Vorschrift auf den werkvertraglichen Schadensersatzanspruch keine Anwendung findet (vgl. BGH MDR 2010, 1251 f.).
  • OLG Rostock, 07.05.2008 - 2 U 20/08

    Architektenhaftung: Schadenersatzanspruch wegen Verletzung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.09.2016 - 4 U 674/14
    Je höher die Qualitätsanforderungen an Baumaterial und Bauausführung sind, desto größer ist auch das Maß der Überwachung, das der Architekt aufbringen muss (so auch OLG Rostock, Urteil vom 7. Mai 2008 - 2 U 20/08).
  • BGH, 10.11.2005 - VII ZR 137/04

    Rechte des Auftraggebers bei Mängeln eines Straßenbelages; Risiko einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.09.2016 - 4 U 674/14
    Etwas anderes könnte allenfalls dann gelten, wenn der Beklagte zu 1. nachgewiesen hätte, dass sich dieses Risiko aller Voraussicht nach erst zu einem Zeitpunkt realisieren wird, der kurz vor dem Ende der üblichen Nutzungsdauer liegt (vgl. BGH NZBau 2006, 177 ff.).
  • BGH, 10.11.2005 - VII ZR 147/04

    Verschuldensabhängigkeit des Fehlerbegriffs

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZR 313/03

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über unterschiedliche

  • BGH, 25.11.1992 - VIII ZR 170/91

    Vorvertragliches Verschulden bei der Auftragsvergabe nach VOL/A

  • OLG Köln, 12.09.1996 - 18 U 171/95

    Architektenhaftung: Einerseits Planung, andererseits Bauüberwachung

  • BGH, 09.07.2002 - X ZR 242/99

    Anforderungen an die Funktionstauglichkeit eines herzustellenden Werks;

  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

  • OLG Karlsruhe, 12.08.2003 - 17 U 188/02

    Architektenhaftung: Zurechnung von Planungsfehlern des planenden Architekten zu

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